Alaska - Reisetips


SCHUSSWAFFEN

Sie dürfen in Alaska Schusswaffen zum Schutz oder Jagen tragen(*). Flugpassagiere müssen ihre Waffen deklarieren und sie als Handgepäck einschecken. Jagdgewehre dürfen nach und in Kanada geführt werden, das kanadische Gesetz verbietet jedoch den Transport von Pistolen und Selbstladegewehren.

Ungeladene Gewehre dürfen nach Alaska geschickt werden, wenn sie zu einer staatlichen Waffenzulassungsstelle gesandt werden. Informieren Sie sich bei der US Post, welche Erforderungen für den Schiffstransport notwendig sind. Das Verschicken von Pistolen oder Munition ist verboten. Alle anderen Handfeuerwaffen und Munition unterliegen Einschränkungen und benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Vollautomatische und halbautomatische Waffen (wie Sturmgewehre) sind verboten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms oder informieren Sie sich unter folgender Nummer: (907) 271-5701.

Besucher, die Schussgewehre bei sich führen möchten, sollten sich den neuen Änderungen im kanadischen Recht bewusst sein. Seit dem 1. Januar 2001 gilt: Alle Besucher, die nach oder durch Kanada reisen, müssen eine zeitweilige Waffenlizenz, die für 60 Tage gültig ist, besitzen. Besucher in Kanada müssen auch ein Formular zur Deklaration der Schusswaffen erhalten und ein Gebühr von 50,00 $ (kanadisch) entrichten. Sie bekommen dann die Genehmigung von einem Zollbeamten vor der Einreise nach Kanada. Mehr Informationen finden Sie beim Canadian Firearms Centre.

* -In einigen Parks ist das Mitführen von Waffen verboten, in anderen erlaubt. In Nationalparks, State Parks, Fish & Wildlife Refuges, BLM-lands (Bureau of Land Managment) und weiteren öffentlichen Flächen ist es generell erlaubt Schusswaffen mit sich zu führen. Aber es gibt auch spezielle Gesetze, die dieses Recht einschränken. In anderen Worten, informieren Sie sich bitte im voraus über die Bestimmungen für Schusswaffen. Das 'Alaska Puplic Lands Information Center' hilft Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme zu den einzelnen Parks oder zuständigen Stellen weiter.

[Quelle: Fremdenverkehrsamt Alaska / Amerikanische Botschaft]








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